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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – FeWo Orsingen​

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Anreise / Abreise

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Anreisetag ab 16.00 Uhr bis Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09.30 Uhr erfolgen.  Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

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Eine Aufenthaltsverlängerung ist nur nach Absprache möglich.

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Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

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Bezahlung

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Die Reservierung erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. 

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Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

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  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 42. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

  • vom 42. Tag bis zum 14. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung

  • vom 14. Tag bis zum 1. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
     

Bei einem Rücktritt am Anreisetag, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise ist der volle Reisepreis zu zahlen.

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Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einer beliebigen europäischen Reiseversicherung.

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Pflichten des Mieters

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Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

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Die Ausstattung der Ferienwohnung wird dem Gast leihweise während der Mietdauer zur Verfügung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.  Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

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Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und die Ferienwohnung ist besenrein zu hinterlassen.

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Tiere

Haustiere jeglicher Art sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

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Ruhezeiten

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Bei den Ruhezeiten halten wir uns an die örtliche Gemeindeverordnung. Da sich die Ferienwohnung in einer Haus- und Hofgemeinschaft mit anderen Bewohnung befindet, bitten wir um Ihr Verständnis Radio, Fernsehgeräte usw. immer nur so laut einzustellen, dass sie andere nicht stören.

 

 

Entsorgung und Mülltrennung

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Ausschließlich in der Ferienwohnung entstandener Hausmüll kann entsorgt werden, dafür stehen die  entsprechenden Recyclingbehältnisse zur Verfügung. Die gesetzlichen Müllvorschriften sind einzuhalten. Sondermüll oder Sperrmüll jeglicher Art wird nicht entsorgt und ist vom Gast auf eigene Kosten auf entsprechend geeigneten Entsorgungsplätzen zu entsorgen.

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Datenschutz

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Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

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Haftung

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Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

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Hausrecht

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Der Vermieter übt das Hausrecht aus. Den Vermieter behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Personen zu verweigern, beziehungsweise Gäste oder Besucher vom Grundstück zu verweisen.  Auf dem Grundstück sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art, Schaustellungen sowie das Feilbieten von Waren nicht gestattet. Gleichfalls untersagt sind Glücksspiele mit Gewinnausschüttung sowie Wettveranstaltungen.

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Schlussbestimmungen

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Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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